Liebe Kunden,
ab dem 22.11.2022 tritt die neue Tierärztliche Gebührenordnung (GOT) in Kraft. Hierbei handelt es sich um die Mindestpreise, die nach Vorgabe der Bundesregierung ein Tierarzt für seine Leistungen mindestens nehmen muss.
Leider trifft die Finanzkrise nicht nur Sie als Tierbesitzer hart, sondern auch uns Tierärzte durch gestiegene Energiekosten, aber auch durch höhere Personalkosten. Die sind mit dem neuesten Tarifvertrag nochmal deutlich gestiegen - und das macht mich als Chef durchaus glücklich. Bisher hatte eine frisch ausgelernte Tiermedizinische Fachangestellte weniger verdient als der derzeitige Mindestlohn. Ich greife auf ein motiviertes, kompetentes Team zurück, und das muss und möchte ich natürlich auch entsprechend bezahlen. Mit der alten Gebührenordnung kann ich die gestiegenen Kosten aber kaum abdecken, so dass die Gebührenerhöhung absolut nötig war!
Im Vorfeld gab es schon einige Unruhe, und viele Tierbesitzer befürchten, sich die neuen Tierarztkosten nicht mehr leisten zu können. Im Durchschnitt wird es zu einer Gebührenerhöhung der Tierärztlichen Leistungen (nicht der Medikamente!) von etwa 10-15% kommen. Es wird also eine Behandlung, die zuvor 50€ gekostet hat, 5€ mehr kosten. Einzelne Untersuchungen wie etwas das Röntgen werden sogar gar nicht teurer werden.
Wir versuchen allgemein immer, den Spagat zwischen guter Abklärung und Behandlung auf der einen Seite, und bezahlbaren Tierarztkosten auf der anderen Seite, zu meistern! Sollten die Tierarztkosten Ihre Möglichkeiten übersteigen, so sagen Sie uns bitte Bescheid, damit wir eine entsprechende Lösung finden können, ohne dass Ihr tierischer Mitbewohner darunter leidet!
Dr. Claudia Lehnert